Zertifikatspflicht gilt an folgenden Orten
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- Gastronomie drinnen
- Private Veranstaltungen drinnen (Geburtstag etc.) mit mehr als 30 Personen
- Religiöse (Hochzeit, Trauerfeier etc.) und politische Veranstaltungen (Parteiversammlungen etc.) drinnen mit mehr als 50 Personen
- Grossveranstaltungen draussen mit mehr als 1‘000 Personen
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Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen
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- In allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Betrieben und Einrichtungen gilt Maskenpflicht. Dies betrifft sowohl die Innen- als auch die Aussenbereiche. Dazu gehören beispielsweise:
- Speisesaal
- Aufenthaltsraum
- Ausnahme: Gästezimmer
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Ferienhaus
Wohnung
Zimmer
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- Genügend Seife und genügend Tabs zur Verfügung stellen.
- Verhaltenshinweise Gast in Ferienobjekt platzieren:
- «Vor Verwendung das Geschirr in der Spülmaschine reinigen», «regelmässiges Händewaschen», «regelmässiges Lüften»
- Vermehrte Desinfektion der Oberflächen
- Spezieller Fokus bei der Desinfektion gilt für Handläufe, Lichtschalter und Türklinken
- die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz einhalten.
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Schlafen im Stroh
Gruppenunterkunft Tipi
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- Ab 31. Mai 2021 sind Gästegruppen bis max. 30 Personen erlaubt. Die Gäste einer Gästegruppe sind sich bekannt, oder eine Person der Gästegruppe bzw. der Gastgeber stellt sicher, dass ihr alle Angehörigen einer Gästegruppe bekannt sind und die Rückverfolgbarkeit während zwei Wochen nach dem Besuch gewährleistet ist. Übernachten zwei sich nicht bekannte Gäste in einem Mehrbettzimmer (unabhängige Anreisen), ist die 1.5m Abstandregelung einzuhalten. Gäste, die gemeinsam anreisen und in einem Mehrbettzimmer übernachten, müssen keine 1.5m Abstand einhalten. Dies gilt auch für Familien. Zwischen den Gästegruppen sollte 2m Abstand gewährleistet werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand von 1.5m.
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Camping
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- Campingplätze dürfen ab dem 6. Juni wieder geöffnet sein
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Gastronomie
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- Gastronomiebetriebe, Besenbeizen und Bars sind ab dem 31. Mai wieder offen.
- Offen ist auch die Restauration für die Feriengäste auf dem Bauernhof.
- Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmassnahmen erlaubt.
- Es gilt eine Sperrstunde von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
- Es gelten die Hygiene- und Sicherheitsregeln des BAG
- Betriebe mit Buffetkonzept machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln zwischen den Gruppen aufmerksam. Es ist genügend Platz vor dem Buffet freizuhalten.
- Abstandhalten in Warteschlangen sicherstellen, indem Markierungen angebracht werden. Die Warteschlange befindet sich ausserhalb der von den Gästen genutzten Räumlichkeiten.
- In Gastrobetrieben/Hofbeizen dürfen Speisen und Getränke nur sitzend konsumiert werden. unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.
- Der Abstand zwischen den Tischen beträgt mindestens 1.5 Meter. Ist das nicht möglich, muss ein trennendes Element zwischen den Tischen eingesetzt werden.
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Direktverkauf
Hofläden
Wochenmärkte
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- Direktverkauf und einzelne Hofläden / Marktstände und Wochenmärkte sind erlaubt
- Das Verkaufspersonal hat genügend Schutzmaterial (Desinfektionsmittel und Handschuhe) zur Verfügung
- Keine Selbstbedienung bei Wochenmärkten
- Pro Verkäufer darf nur 1 Kunde am Stand stehen
- Auf 10m2 darf sich nur 1 Kunde befinden
- Der Wartebereich für Kunden wird parallel zum Stand gekennzeichnet (Abstand von 1.5m)
- Der Mindestabstand zwischen den Ständen beträgt 8m
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Empfang
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- Abstandslinien am Fussboden des Empfangsbereichs und ausserhalb anbringen zur Orientierung für die Gäste (1.5m).
- Limitierung der Gäste im Empfangsbereich – Beschriftung vor dem Eingang – Warteschlange ausserhalb des genutzten Raumes.
- Wegtrennung für Gäste, die den Raum verlassen und solchen die den Raum betreten
- Annahme von Bargeld vermeiden – Kartenzahlung bevorzugen
- Installation Desinfektionsmittel in den öffentlichen Räumen (Empfang / WC und Aufenthalts-, Spielräume)
- Gesichtsmasken und Handschuhe stehen für Mitarbeiter zur Verfügung
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Verpflegungsraum
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- Zur Zubereitung von Speisen sind Latex-Handschuhe und Masken für Mitarbeiter Pflicht
- Gemeinschaftsraum: Setting von Tischen und Stühlen anpassen bezüglich den Distanzvorschriften oder gestaffelte Verpflegungszeiten für einzelne Personengruppen
- Selbstbedienungsmaschinen (Kaffee) und Kühlschränke sollten regelmässig gereinigt werden.
- Betriebe mit Buffetkonzept machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln zwischen den Gruppen aufmerksam. Es ist genügend Platz vor dem Buffet freizuhalten.
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Öffentliche sanitäre Anlagen
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- Regelmässige Kontrolle, Reinigung und Desinfektion - Verbindliche Desinfektion alle 2 Stunden.
- Flüssig Seife, Desinfektionsmittel und Einweghandtücher stehen zur Verfügung
- Geschlossene Abfalleimer verwenden
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Aufenthaltsraum
Spielzimmer
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- Selbstverantwortung der Gäste für die Einhaltung der BAG Vorschriften
- Pro Gästegruppe stehen Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die mind. 1.5 Meter voneinander getrennt sind.
- Entfernung von Spielsachen die problematisch in der Hygiene oder Reinigung sind.
- Installation Desinfektionsmittel in den öffentlichen Räumen (Empfang / WC / Aufenthaltsraum / Spielzimmer)
- Social Distancing in Aufenthaltsraum / Spielzimmer müssen gewahrt werden.
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Anlage / Kinderspielplatz
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- Selbstverantwortung der Gäste für die Einhaltung der BAG Vorschriften
- Beschriftung / Aushang
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Stallvisite/
Hofführungen
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- Keine Durchmischung der Personengruppen
- Parteien melden sich an / tragen sich in die Liste ein (Zeit / Anzahl Personen – Richtlinie: 10m2 / max. 50 Personen
- Auf Wunsch bietet der Hof für Gruppenaktivitäten Masken an
- Die Gäste sollen vor und nach der Aktivität zuverlässig die Hände waschen.
- Gegenüber anderen Personen ist der Abstand von 2 Meter zu halten
- Keine externen Gäste zugelassen (Schulgruppen etc.)
- Den Gästen stehen nach der Stallvisite Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Vermehrte Desinfektionsreinigung der Oberflächen
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Kinder- und Jugendferien/
Camps
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- Ferienlager für Kinder und Jugendliche dürfen ab dem 19. Juni wieder durchgeführt werden.
- Gegenüber anderen Personen ist der Abstand von 1.5m einzuhalten
- Die Gruppenkonstellation bleibt im Idealfall so konstant wie möglich
- Kann aufgrund der Regeln das Kinder- und Jugendangebot nicht aufrechterhalten werden, sucht man eine Lösung (Bsp. Verschiebung) oder die Dienstleistung fällt aus.
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Mithilfe auf dem Betrieb
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- Die Gäste sind genau zu instruieren und zu schulen bezüglich der Auflagen und Erwartungen.
- Auf Wunsch bietet der Hof für Gruppenaktivitäten Masken an
- Die Gäste sollen vor und nach der Aktivität zuverlässig die Hände waschen.
- Bei der Mithilfe müssen die Gäste die Distanz von 1.5m einhalten
- Keine Durchmischung der Personengruppen.
- Arbeitswerkzeuge mit Desinfektionsmitteln nach jedem Teilnehmer desinfizieren
- Personen, die der Risikogruppen angehören, ü. 65 oder Vorerkrankungen, dürfen nicht auf dem Betrieb mithelfen.
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Veranstaltungen
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- Private Veranstaltungen (Geburtstagsfeier etc.) drinnen bis max. 30 Personen sind erlaubt. Bei mehr als 30 Personen gilt die Zertifikatspflicht
- Religiöse (Hochzeit, Beerdigung etc.) und politische Veranstaltungen drinnen bis max. 50 Personen sind erlaubt. Bei mehr als 50 Personen gilt die Zertifikatspflicht
- Im Freien darf Sport in Gruppen (z.B. Pony reiten) betrieben werden. Mit Publikum drinnen max. 100 Personen resp. ½ der Kapazität. Für Grossveranstaltungen draussen ab 1‘000 Personen gilt die Zertifikatspflicht
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Leihartikel Kinder
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- Generelle Oberflächenreinigung, insbesondere Handgriffe (Lenkrad Minitraktoren etc.)
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Generelle Reinigung
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- Vermehrte Desinfektion der Oberflächen
- Spezieller Fokus bei der Desinfektion gilt Handläufen, Türklinken, Tischen, Knöpfen und öffentlichen Toiletten - Verbindliche Desinfektion alle 2 Stunden.
- Installation Desinfektionsmittel in den öffentlichen Räumen (Empfang / WC / Aufenthaltsraum / Spielzimmer)
- Räume sind regelmässig zu lüften
- Geschlossene Abfalleimer verwenden
- Reinigungswasser mit Desinfektionslösungen anreichern
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Mitarbeiter
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- Reinigungsarbeiten: Gesichtsmasken und Handschuhe stehen den Mitarbeitern zur Reinigung zur Verfügung. Die Handschuhe sind Pflicht.
- Bei generelle Arbeiten müssen die Mitarbeiter die Distanz von 2m einhalten oder schützen sich durch Masken und Handschuhe
- Mitarbeiter sind angehalten, sich regelmässig die Hände zu waschen
- Hygienemasken sind alle 2 Stunden zu wechseln
- Handschuhe sind nach 1 Stunde zu wechseln
- Mitarbeiter mit Symptomen und Mitarbeiter, die der Risikogruppen (ü. 65 oder Vorerkrankungen) angehören, kommen nicht zum Einsatz
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Weitere empfohlene Massnahmen
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- BAG-Plakate an sichtbaren Orten aushängen
- Fiebermesser zur Verfügung stellen (für Mitarbeiter/Gäste auf Verlangen)
- Keine Mitarbeiter mit Symptomen arbeiten lassen
- Bei Krankheitssymptomen dringend an die Gäste appellieren, den Agrotourismus Betriebe zu meiden
- Hygieneschutzmasken alle 2 Stunden und Handschuhe nach einer Stunde wechseln (inkl. Händewaschen)
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Anleitungen
Informationsmaterial/
Plakate
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